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   VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07   

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VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07 (https://dejure.org/2007,21874)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.07.2007 - 4 K 391/07 (https://dejure.org/2007,21874)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 4 K 391/07 (https://dejure.org/2007,21874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit; Leistungsbeurteilung bei einer Beförderungsentscheidung; im wesentlichen gleiche Leistungen bei einer Notendifferenz von 0,5 Punkten; Vergabe halber Punkte bei der Gesamtbenotung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheit von zwei konkurrierenden Bewerbern um ein Beförderungsamt; Differenzierung um einen halben Punkt bei einer Bewerberauswahl; Konkurrenz von Bewerbern um die Besetzung einer Beförderungsstelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Dem Bestenauslesegrundsatz entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen; regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten Beurteilungen der Bewerber (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147, und vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170).

    Mit der Entscheidung vom 27.2.2003 (- 2 C 16/02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10) hat das Bundesverwaltungsgericht dann klargestellt, dass Binnendifferenzierungen innerhalb einer Notenstufe bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sind, soweit sie zulässig sind.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Vielmehr ist (erforderlichenfalls) unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Auswahlverfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein, was bereits zu bejahen ist, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Bei der Prüfung der Erfüllung des Beförderungsverfahrensanspruchs ist zu beachten, dass weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften (§ 11 Abs. 1 LBG) einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis gewähren (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1981 - 2 C 42.79 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).

    Sie bewirkt im Ergebnis, dass die Eignungseinschätzung von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt überprüft werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1981 - 2 C 42.79 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Dabei ist es gerade der Sinn des gewählten Punktsystems, Abstufungen innerhalb des vergebenen Gesamturteils zum Zwecke eines Leistungsvergleichs zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52).

    Weitere Hinweise darauf, dass die Entscheidungsauslegung des Antragsgegners zu weitgehend ist, ergeben sich auch aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.5.1996 (- 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Vielmehr ist (erforderlichenfalls) unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427; BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Dem Bestenauslesegrundsatz entspricht es, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen; regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten Beurteilungen der Bewerber (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147, und vom 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch enthält vor allem das Recht, dass der Dienstherr bei konkurrierenden Bewerbungen die Auswahl unter Beachtung des durch Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) vorzunehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23/03 -, BVerwGE 122, 147).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Aufgrund der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - 2 A 1/02 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2006 - 1 B 41/06

    Untersagung der Besetzung einer Justizhauptsekretärstelle; Auswahl

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.5.2006 - 1 B 41/06 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 167/07

    Streitwert im Konkurrentenstreit um ein Beförderungsamt bei Erstrebung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07
    Die Streitwertfestsetzung richtet sich nach §§ 39, 52 Abs. 5 S. 2 GKG und berücksichtigt die Nummern 1.5 sowie 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichte 2004 und den Umstand, dass der Antragsteller die vorläufige Freihaltung von 7 Beförderungsstellen angestrebt hat (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.5.2007 - 5 ME 167/07 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1996 - 4 S 2731/96

    Auswahlentscheidung bei der Beförderung von Beamten

  • VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 4 K 1223/10

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Auswahlentscheidung; Leistungsgrundsatz;

    Bei dem daraufhin beim Verwaltungsgericht Sigmaringen durchgeführten Eilverfahren 4 K 391/07 hatte der Beamte teilweise Erfolg.

    Außerdem haben die Gerichtsakten aus den Verfahren 4 K 391/07 und 4 K 1150/08 vorgelegen.

    Dass die genannten Unterschiede von jeweils einem halben Punkt bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sind, ergibt sich aus den oben zitierten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 17.12.2007 - 4 S 1980/07 - und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31.7.2007 - 4 K 391/07 - und aus Nr. 1. c.) LAB.

    Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR (Auffangwert) festgesetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.2007 - 4 S 1980/07 - anderer Ansicht Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 31.7.2007 - 4 K 391/07 - mit weiteren Nachweisen).

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